Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die AGB gelten unabhängig davon, ob SIE Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
1) Alle zwischen Ihnen und dem Fotografen im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus dem jeweiligen Fotografenvertrag sowie ergänzend aus diesen AGB.
2) Maßgebend ist jeweils bei Abschluss des Fotografenvertrages gültige Fassung der AGB.
3) Abweichende Bedingungen des Models akzeptiert die Fotografin nicht. Dies gilt auch der Fotografin der Nicht ausdrücklich widerspricht.
Vertragsschluss
1) Die Präsentation und Bewerbung von Angeboten auf den Webseiten des Fotografen stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
2) Ein Vertrag kommt erst durch Unterzeichnung und Zusendung, wobei der Zugang unbedingt IST, des jeweiligen Fotografenvertrages zustande kommt.
Leistungsumfang
1) Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem Fotografenvertrag.
2) Der Kunde WIRD darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen bezüglich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der Verwendung optischer und technischer Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
3) Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
Urheberrechte, Nutzungsrechtseinräumung
1) Die Fotografin hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf den Webseiten der Fotografin veröffentlicht werden, Urheber- bzw. gemeinsame Nutzungsrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.
2) Der erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um Z geschützte Lichtbildwerke iSv § 2 Abs.1iff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3) Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
4) Der Kunde erwirbt an den Bildern lediglich Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte WIRD für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
Ehrenamtlich
1) Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
2) Geht sterben in dem Fotografenvertrag vereinbarte Anzahlung oder der entsprechende Zahlungsnachweis nicht fristgemäß ein, ist der Fotografin nicht zur Durchführung des Auftragses verpflichtet.
3) Das vereinbarte Honorar der Fotografin ist nach Verrechnung der Basis des Fotografenvertrages zu leistenden Anzahlung zum Aufnahmetermin, jedoch 14 Tage danach in bar oder per Überweisung auf das Konto der Fotograffälligin .
4) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum der Fotografin.
5) Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, also hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6) Verzögert Sich sterben Durchführung des Auftrages aus Gründen, sterben wegen erhöhter Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotografin entsprechende Erhöhung des Honorars verlangen.
7) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Fotografen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Fotografen auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus dem gleichen Vertrag macht.
8) Storniert der Kunde den vereinbarten Fototermin, so sind bei einer Stornierung
– bis 28 Tage vor dem Fototermin 40 % des vereinbarten Gesamthonorars
– bis 100 Tage vor dem Fototermin 20 % des vereinbarten Gesamthonorars
als Ausfallhonorar an die Fotografin zu zahlen. Bei einer Stornierung weniger als 28 Tage vor dem Fototermin WIRD das vereinbarte Gesamthonorar fällig. Dem Kunden bleibt es nachgelassen, nachzuweisen, dass der Fotografin aufgrund der Stornierung ein geringerer Schaden entstanden ist.
Höhere Gewalt
1) Kann der Fototermin aufgrund eines unvorhersehbaren Grundes nicht, wie vorgesehen, durchgeführt, verzichten auf die Vertragsparteien auf die Umsetzung des Fotografenvertrages. Dieser wird rückabgewickelt. Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Rückabwicklung des Fotografenvertrages sind ausgeschlossen.
2) Unvorhersehbare Gründe sind insbesondere krankheitsbedingte Ausfälle, wobei jeweils eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen ist, Trauer- oder schwere Krankheitsfälle eines nahen Angehörigen einer Vertragspartei sowie vergleichbare Fälle, sterben für eine Vertragspartei Fotografenvertrages darf nicht überwiegen.
3) Liegt ein unvorhersehbarer Grund seit der Fotografin vor, bemüht sich of this im Rahmen des Zumutbaren um einen Ersatzfotografen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Haftung
1) Die Fotografin haftet dem Kunden in Allen gefallener und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Verpflichtungen.
2) In sonstigen Links haftet die Fotografin – soweit in Abs. 3 nicht geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (so Vorbehalten), und zwar beschränkt auf regelmäßig den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Fotografen vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen. Die Fotografin haftet insbesondere nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.
3) Die Haftung der Fotografin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde versichert, dass. er an allen er Fotograin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen sterben Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Sollte der Fotografin von Dritten insoweit in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Fotografin von Drittansprüchen Dritter sowie den durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten frei.